Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin: Diskussionsabend zur Magnetfeldtherapie

An der Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin wurde im Rahmen eines Diskussionsabends am 22. Januar 2004 über die Verschreibungspflicht der Magnetfeldtherapie gesprochen.

Einführend fasste Dr. Bettina Reiter von der Akademie für Ganzheitsmedizin die bisherigen Bemühungen des Instituts zusammen, die Magnetfeldtherapie zu fördern und zu verbessern. Studien werden unterstützt und zusammengetragen. Des Weiteren wurde versucht, die Hersteller von Magnetfeldtherapiegeräten zu mehr Offenheit und diskussionsfähigen Konsens, was die technischen Daten der Geräte betrifft, zu bewegen. Dadurch könnten Studien besser miteinander verglichen werden und bekämen eine größere Relevanz. Hierzu Dr. Bettina Reiter: "Diese Bemühungen sind nicht sehr weit gediehen, wie ich ganz offen gestehen und auch kritisch anmerken möchte. Kritisch uns selbst gegenüber, dass es uns bisher nicht gelungen ist ein solches Konsensusunternehmen tatsächlich auf die Füße zu stellen, aber natürlich auch kritisch gegenüber den Herstellern allgemein auf dem Gebiet, die es noch nicht verstanden haben, sich hier einer sachlichen und der Marktsituation ja nur förderlichen inhaltlichen Kritik zu stellen."

Als erster Referent sprach Kabinettchef Herr Dr. Hubert Hrabcik, BM f. Gesundheit und Frauen zu dem Thema des Abends - die vor 7 Monaten gesetzlich festgelegte Verschreibungspflicht von Magnetfeldtherapie. Zu den Ursachen, die letztendlich zu einer Verschreibungspflicht geführt hatten, sagte Herr Dr. Hrabcik: "Ende der 90er Jahre waren bei uns extrem verstärkte Aktivitäten zur Laienwerbung für Geräte zur Magnetfeldtherapie (MFT) zu beobachten, die bei uns zunächst zu einer steigenden Zahl von Anfragen besorgter und ratloser Patienten und in weiterer Folge zu Demarchen der Konsumentenschützer und der Österr. Ärztekammer geführt haben, die sich besorgt über eine schrankenlose Ausweitung dieser Laienwerbung gezeigt haben." Daraufhin sei das ÖBIG mit einer entsprechenden Studie beauftragt worden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass "in Anbetracht der immer länger werdenden Indikationslisten mit zunehmend schwereren Erkrankungsbildern […] eine exakte ärztliche Diagnose- und Indikationsstellung zum Schutz der Patienten sichergestellt werden [muss]." So wird mittlerweile bei immer mehr Krankheitsbildern ein Heilungserfolg mit Hilfe der Magnetfeldtherapie versprochen, auch bei schweren Erkrankungen, wie Herzinfarkt, Angina pectoris, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Schlaganfall, etc. Dabei können allerdings durch Eigenbehandlung eines medizinisch ungeschulten Laien erhebliche Risiken entstehen. Hierfür sei eine seriöse Betreuung durch einen Arzt unbedingt notwendig.

Des Weiteren berichtete Herr Dr. Hrabcik über die Situation bezüglich der Magnetfeldtherapiegeräte:

"Die MFT-Geräte unterliegen einer europäischen Medizinprodukte-Zulassung, die durch die CE-Kennzeichnung und den 4-stelligen Zahlencode der europäischen Zulassungsstelle dokumentiert wird. MFT-Geräte gelten als Medizinprodukte der Klasse IIa; bei diesen Produkten achtet die europäische Zulassung primär nur auf die technische Sicherheit und die Qualitätssicherung beim Hersteller und nicht durchgängig auf Wirksamkeitsnachweise für alle Indikationen. Eine diesbezügliche Änderung der EU-Richtlinie ist vorgesehen. Das BMSG hat am 19. Februar 2002 einen VO-Entwurf zum Medizinproduktegesetz (MPG) in Begutachtung geschickt, mit der die Abgabe von MFT-Geräten an Laien an eine ärztliche Verschreibung gebunden wird. Damit wird eine exakte ärztliche Diagnose, eine Indikationsstellung für eine allfällig sinnvolle MFT unter Berücksichtigung von Alternativen, sowie eine Therapieüberwachung durch den Arzt sichergestellt. "Abgabe" beinhaltet nach dem MPG sowohl Verkauf, als auch Vermietung, Leasing etc."

Die Einführung der Verschreibungspflicht schließt ein Verbot der Laienwerbung mit ein. Dies bedeutet, dass sich zukünftige Werbung auf Fachwerbung bei den Ärzten beschränkt. Dabei sollte großer Wert auf wissenschaftlich fundierte Studien gelegt werden.

Ein generelles Verbot der Magnetfeldtherapie kommt nicht in Frage, da bei einigen Krankheitsbildern sehr wohl ein positives Ergebnis festgestellt werden kann.

Im Folgenden äußerte sich Herr Dr. Ecker über die Zulassungsklasse der Magnetfeldtherapiegeräte: "MFT-Geräte, sofern sie für medizinische Zweckbestimmungen präsentiert werden, unterliegen einer europäischen Zulassung, MFT-Geräte gelten in der Regel als Medizinprodukte der Klasse römisch 2a […] [...] Bei den Produkten der Klasse II a konzentriert sich das europ. Zulassungsverfahren allerdings bislang im Prinzip vor allem auf die Fragen der Sicherheit, das also dem Patienten bzw. dem Anwender kein Schaden erwächst aus dem Medizinprodukt und zweitens wird geschaut auf die Qualität der Produktion, d.h. es werden im wesentlichen Qualitätssicherungssysteme bei der Herstellung abgenommen. Wo das System derzeit wenig Diskriminationskraft hat und wenig Sensibilität zeigt, ist das wirklich jeder einzelnen Indikation nachgegangen wird und die klinische Evidenz dafür geprüft wird. Das ist im europ. System dafür für diese Klasse derzeit nicht vorgesehen, sondern es werden exemplarisch nur bestimmte Indikationen genommen und die eben betrachtet von den europ. Zulassungsstellen."

Herr Gerhard Steindl , Leiter der Firma Medical Electronics kritisierte die Auswirkungen der geänderten Rechtslage. Viele Firmen hätten ihre Magnetfeldtherapiegeräte einfach anders zertifiziert. So werden die meisten Geräte unter dem Bereich "Wellness" verkauft anstatt als medizinische Geräte. Kritik wurde auch an der einseitigen Berichtserstattung der Presse geübt. So wünschte sich Herr Gerhard Steindl, dass "man endlich einmal sagt, es gibt sehr wohl seriöse Firmen, die studienkonforme Geräte anbieten und einen vernünftigen Weg gehen! - Dass es andererseits jedoch auch Firmen gibt die Wellnessprodukte bei Werbefahrten, oder wie auch immer, verkaufen."

Abschließend dozierte Herr Primarius Vetter über die Indikationen zur Magnetfeldtherapie. Dabei wurde nach relevanten Literaturangaben geforscht. Das Hauptaugenmerk fiel auf doppelblind randomisierte placebo-kontrollierte klinische Studien. Bei folgenden Krankheitsbildern wurde durch klinische Studien bewiesen, dass durch Magnetfeldtherapie eine Heilung oder Verbesserung bewirkt:

Zusammenfassend zum Diskussionsabend wurden gesagt, dass die Magnetfeldtherapie ein sehr weit gefasstes Einsatzgebiet hat und aufgrund der Notwendigkeit einer klaren Diagnose und Indikation eine umfassend geregelte ärztliche Verordnung der Therapieverfahren wichtig sei.

Die Niederschrift des Diskussionsabends im Volltext unter: http://www.gamed.or.at/artikel/39/